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Sachkundenachweis gemäß §3 NHundG

Du benötigst einen Sachkundenachweis / Hundeführerschein für die Behörde? 

Aktuelle Termine für die theoretische Prüfung:
Mittwoch, den 15.05.2024
Dienstag, den 21.05.2024
Prüfungsgebühr: 70,00€ 

inkl. 10 km An- und Abfahrt

Aktuelle Termine für die praktische Prüfung:
Donnerstag, den 16.05.2024
Mittwoch, den 22.05.2024
Prüfungsgebühr: 80,00 €

Ihren persönlichen Termin für die theoretische oder praktische Sachkundeprüfung für Hundehalter und Hundehalterinnen gemäß §3 NHundG können wir gerne telefonisch unter
Mobil:
0151 / 176 987 54 vereinbaren

Unser Service - KEINE Gruppenprüfungen -  

Die theoretische sowie auch die praktische Prüfung wird mit nur einem Prüfling durchgeführt.
Zur Erlangung der Bescheinigung der theoretischen Sachkunde vereinbaren wir einen Termin für die theoretische Prüfung bei Dir vor Ort. 
Zur Erlangung der Bescheinigung der praktischen Sachkunde wird die praktische Prüfung innerhalb Buchholz in der Nordheide stattfinden. Der 1. Teil in einer reizarmen Umgebung und der 2. Teil in einen verkehrsöffentlichen Bereich.

Mandy Pries ist anerkannte Prüferin für das Land Niedersachsen und hat die Berechtigung die theoretische und praktische Prüfung abzunehmen. 


Hundeführerschein - Info

Seit dem 01. Juli 2013 gilt in Niedersachsen, wer sich erstmals nach dem 01. Juli 2011 einen Hund angeschafft hat, muss die Sachkunde gemäß §3 NHundG nachweisen können. Sprich, der Hundehalter muss den „Hundeführerschein“ besitzen, für den eine theoretische und eine praktische Prüfung zu erbringen ist. Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung zu absolvieren und die praktische Prüfung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres.
Das Land Niedersachsen setzt mit dem Sachkundenachweis auf bessere Prävention vor Beißattacken und zusätzlich mehr Tierschutz, durch die Schulung der Hundehalter und verzichtet dafür auf pauschale Rasselisten. Dem Hundehalter soll damit die Chance gegeben werden, aktiv durch eigenverantwortliches Verhalten mitzuwirken, ganz gleich welcher Hund sich angeschafft wird.
Dieses Gesetz legt zudem fest, dass jeder Halter seinen Hund spätestens ab dem 6. Lebensmonat mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen muss, ihn im niedersächsischen zentralen Hunderegister anmelden muss und eine Haftpflichtversicherung für den Hund besitzen muss, damit der Hundehalter effektiver ermittelt und mögliche Schäden angemessen beglichen werden können.
Von der Hundeführerscheinpflicht ausgenommen sind die Hundehalter, die nachweisen können, dass sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund ohne Probleme gehalten haben. Des Weiteren sind Tierärzte, Jäger, Tierheimbetreiber, Personen mit einem Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund, sowie Diensthundeführer des öffentlichen Rechts und Personen, die eine sonstige ähnliche Prüfung bestanden haben, die vom Fachministerium anerkannt worden ist von diesem Sachkundenachweis befreit.

Ablauf der theoretischen Prüfung

Die theoretische Prüfung ist eine Multiple-Choice-Prüfung und beinhaltet insgesamt 35 Fragen (7 Fragen aus 5 Kategorien). Das bedeutet, es gibt zu jeder Frage immer vier Antwortmöglichkeiten, von denen immer genau eine richtig ist. Die Prüfung kann an einem elektronischen Gerät (z.B. PC, Tablett oder Smartphone) oder in Papierform absolviert werden. Für die Bearbeitung stehen dem Prüfling 45 Minuten zur Verfügung.

Die 5 Kategorien lauten wie folgt:

  • Die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
  • Das Sozialverhalten von Hunden, rassespezifische Eigenschaften von Hunden, Ausdrucksverhalten, Kommunikation (Grundkenntnisse)
  • Das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
  • Das Erziehen und Ausbilden von Hunden
  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn aus jedem Themenbereich mindestens 4 von 7 Fragen und im Gesamtergebnis mindestens 26 von 35 Fragen richtig beantwortet wurden.
Das Ergebnis wird bei Durchführung am PC direkt nach Beendigung durch den Prüfer bekanntgegeben und bei Durchführung in Papierform zu einem späteren Zeitpunkt.
Das Bestehen der theoretischen Prüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Prüfung.
Die Prüfung kann beliebig oft und in beliebigem zeitlichem Abstand jeweils kostenpflichtig wiederholt werden.
Vor Prüfungsbeginn erklärt die zu prüfende Person ihr Einverständnis zur vorgelegten Prüfungsordnung mit seiner/ihrer Unterschrift und weist seine/ihre Identität dem Prüfer durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nach.

Ablauf der praktischen Prüfung

Die praktische Prüfung besteht aus 11 Prüfungssituationen, die in zwei Teile aufgeteilt ist und dauert mindestens 60 Minuten. Der erste Teil soll den Charakter eines „gewöhnlichen“ Spazierganges mit dem Hund haben und findet in einer reizarmen Umgebung statt. Der Hund kann dort entweder angeleint oder auch freilaufend geführt werden. Der zweite Teil hingegen wird im verkehrsöffentlichen Bereich geprüft und soll den Charakter eines Stadtbummels haben. Während diesem Prüfungsteil ist der Hund die ganze Zeit an der Leine zu führen.
Überprüft wird das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit, ohne dass Dritte belästigt oder sogar gefährdet werden. Im Focus steht somit der Hundehalter. Es soll gezeigt werden, dass die theoretischen Kenntnisse auch angewendet werden können. Wichtig dabei ist, dass die geprüfte Person, den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, mögliche Gefahren vorzubeugen.
Die Prüfung muss nicht mit dem eigenen Hund durchgeführt werden. Kranke und/oder verletzte Hunde werden nicht zur Prüfung zugelassen. Erlaubt sind die Verwendung von Hör- und/oder Sichtzeichen und das Belohnen des Hundes bei korrektem Verhalten.

Geprüft wird:

  • Das Handling des Hundehalters am Hund (Zähne, Ohren und Pfoten kontrollieren)
  • Kontrolliertes Gehen an der Leine
  • Eines der Signale Sitz, Platz, Steh oder Bleib ausführen. (Maximal drei Wiederholungen)
  • Abruf (Maximal drei Wiederholungen)
  • Begegnungen mit anderen Personen (z.B. Spaziergänger, Menschengruppen)
  • Begegnung mit anderen Hunden
  • Gehen an einer stärkeren befahrenen Straße
  • Überqueren einer befahrenen Straße
  • Begegnung mit z.B. Radfahrern, Kinderwagen, Rollern etc.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfling den Hund sicher durch die vorgegebenen Prüfungssituationen führen kann und wenn mindestens sechs Prüfungssituationen erfolgreich absolviert wurden.
Als nicht erfolgreich abgelegt gilt die Prüfung insbesondere, wenn der Prüfling

  • Den Hund nicht unter Kontrolle hat
  • Sich unangemessen verhält oder
  • Von elf Prüfungssituationen nur fünf oder weniger erfolgreich absolviert wurden.

Das Prüfungsergebnis wird dem Prüfling vom anerkannten Prüfer direkt Vorort mitgeteilt und auf Wunsch erläutert.
Die Prüfung kann beliebig oft und in beliebigem zeitlichem Abstand jeweils kostenpflichtig wiederholt werden.
Vor Prüfungsbeginn erklärt die zu prüfende Person ihr Einverständnis zur vorgelegten Prüfungsordnung mit seiner/ihrer Unterschrift und weist seine/ihre Identität dem Prüfer durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nach.

 
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